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*** Da im Kreis Höxter der Inzidenzwert von 200 überschritten wurde, dürfen sich die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Höxter nur noch innerhalb des Kreisgebietes ohne Einschränkung bewegen. Über die Grenze des Kreises hinaus ist der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den eigenen Wohnort (politische Gemeinde) begrenzt.
Die gleiche räumliche Bewegungseinschränkung gilt für das Hineinfahren in den Kreis Höxter: Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht im jeweiligen Stadt-/Kreisgebiet liegt, dürfen sich innerhalb der Gebiete mit den hohen Inzidenzzahlen nur bewegen, wenn sie dabei den 15-Kilometer-Radius um den eigenen Heimatort nicht verlassen.
Ausnahmen gelten nur für besondere Sachverhalte wie die Fahrt zur Arbeit, enge Familienbesuche, Aufsuchen von Pflege- und Gesundheitsreinrichtungen etc.***
Liebe Gäste,
vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemieentwicklung haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder u.a. folgende Beschlüsse gefasst, die bis zum 31. Januar gelten:
Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und einer weiteren Person gestattet. Dies gilt verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert.
Reisen & Übernachtungsangebote:
Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken sind untersagt!
Regionale Ausflüge:
Die wichtigste Regel "Abstand halten" gilt auch an den Ausflugszielen. Wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Bitte beachten Sie diese Hinweise, damit die Sehenswürdigkeiten auch weiter zugänglich bleiben können.
Gastronomiebetriebe:
Restaurants und Cafés sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.
Freizeiteinrichtungen:
Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, bleiben geschlossen. Dazu gehören u.a.: Theater, Kinos, Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen.
Veranstaltungen
Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind untersagt.
Tourist-Informationen:
Bitte informieren Sie sich vor einem Besuch telefonisch über die örtlichen Gegebenheiten. Telefonisch, per E-Mail oder über die sozialen Medien stehen die Kolleginnen/Kollegen der örtlichen Tourismusbüros und auch wir Ihnen für Fragen und Informationen gerne zur Verfügung.
Ausführliche Informationen finden Sie in der aktuellen Verordnung des Landes NRW unter:
https://www.land.nrw/corona
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