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Liebe Gäste,
vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemieentwicklung haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder u.a. folgende Beschlüsse gefasst, die bis zum 31. Januar gelten:
Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und einer weiteren Person gestattet. Dies gilt verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert.
Reisen & Übernachtungsangebote:
Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken sind untersagt!
Regionale Ausflüge:
Die wichtigste Regel "Abstand halten" gilt auch an den Ausflugszielen. Wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Bitte beachten Sie diese Hinweise, damit die Sehenswürdigkeiten auch weiter zugänglich bleiben können.
Gastronomiebetriebe:
Restaurants und Cafés sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.
Freizeiteinrichtungen:
Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, bleiben geschlossen. Dazu gehören u.a.: Theater, Kinos, Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen.
Veranstaltungen
Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind untersagt.
Tourist-Informationen:
Bitte informieren Sie sich vor einem Besuch telefonisch über die örtlichen Gegebenheiten. Telefonisch, per E-Mail oder über die sozialen Medien stehen die Kolleginnen/Kollegen der örtlichen Tourismusbüros und auch wir Ihnen für Fragen und Informationen gerne zur Verfügung.
Ausführliche Informationen finden Sie in der aktuellen Verordnung des Landes NRW unter:
https://www.land.nrw/corona
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