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Liebe Gäste,
vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemieentwicklung haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder u.a. folgende Beschlüsse gefasst, die ab dem 08. März gelten:
Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist mit bis zu fünf Personen aus zwei verschiedenen Haushalten erlaubt. Dies gilt verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert.
Reisen & Übernachtungsangebote:
Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken sind untersagt!
Regionale Ausflüge:
Die wichtigste Regel "Abstand halten" gilt auch an den Ausflugszielen. Wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Bitte beachten Sie diese Hinweise, damit die Sehenswürdigkeiten auch weiter zugänglich bleiben können.
Gastronomiebetriebe:
Restaurants und Cafés sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.
Freizeiteinrichtungen:
Abhängig vom Inzidenzwert dürfen beispielsweise Museen und Galerien ab dem 08.03. wieder öffnen. Bitte informieren Sie sich unter corona.kreis-hoexter.de/ bzw. direkt bei den jeweiligen Institutionen und Einrichtungen über die aktuell geltenden Regeln.
Veranstaltungen
Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind untersagt.
Tourist-Informationen:
Bitte informieren Sie sich vor einem Besuch telefonisch über die örtlichen Gegebenheiten. Telefonisch, per E-Mail oder über die sozialen Medien stehen die Kolleginnen/Kollegen der örtlichen Tourismusbüros und auch wir Ihnen für Fragen und Informationen gerne zur Verfügung.
Ausführliche Informationen finden Sie in der aktuellen Verordnung des Landes NRW unter:
https://www.land.nrw/corona
Die speziell für den Kreis Höxter geltenden Regeln finden Sie unter:
corona.kreis-hoexter.de/
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